Der Landkreis
Der Landkreis Osnabrück liegt im Südwesten von Niedersachsen. Mit 2.121 qkm ist er der
zweitgrößte Landkreis in Niedersachsen und in etwa so groß wie das Saarland.
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Suche nach kleinem Mädchen endete glücklich
BORGLOH - 24.07.2004
In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 24.07.2004, lief um 0:05 Uhr der
Alarm "Suche nach vermisster Person" bei der Feuerwehr Borgloh auf.
Mit insgesamt 25 Kameraden und allen vier Fahrzeugen rückte die Wehr aus, um nach
einem kleinen 8-jährigen Mädchen zu suchen. Das Mädchen sollte vereinbarungsgemäß
um 21.00 Uhr zur Wohnung seiner Eltern zurückkehren. Die Eltern betreiben eine
Pizzeria in Borgloh und konnten das Kind vermutlich wegen des Geschäftsbetriebes
nicht abholen.
Nachdem bereits mehrere Restaurantbesucher vergeblich nach der Kleinen gesucht
hatten, wurde die Feuerwehr hinzugezogen. Mittlerweile wurde das Schlimmste
befürchtet, da die Kinder nachmittags am nahegelegenen Regenrückhaltebecken
gespielt hatten und somit ein Ertrinken des Kindes nicht mehr ganz ausgeschlossen
werden konnte.
Deswegen wurde die DLRG-Staffel-Süd alarmiert. Insgesamt 16 Mitglieder aus
Dissen, Georgsmarienhütte, Osnabrück-Schinkel und Bohmte suchten sowohl im
Regenrückhaltebecken als auch in einem angrenzenden Teich eines Anliegers.
Leider vergeblich.
Eine Hundestaffel des Deutschen Roten Kreuzes aus Osnabrück beteiligte sich
ebenfalls an der Suche. Insgesamt vier Teams durchsuchten die angrenzenden
Straßen und Gärten mit einigen Feuerwehrkameraden. Auch der Einsatz der Hunde
führte nicht zum gewünschten Erfolg.
Die anwesenden Polizeibeamten hatten versucht, einen Hubschrauber mit
Wärmebildkamera anzufordern. Der Helikopter konnte allerdings in Rheine aufgrund
starken Nebels nicht starten.
Mittlerweile hatten sich auch viele Dorfbewohner und Ortskundige an der Suche
beteiligt. Nach ca. 3,5 Stunden gegen 3.30 Uhr wurde dann das kleine Mädchen
in einem Unterstand für Pferde unweit des Regenrückhaltebeckens gefunden. Das
Kind war wohlauf und schlief tief und fest in einer Ecke. Das Kind hatte von
dem ganzen Trubel nichts mitbekommen. Das Kind wörtlich: "Toll, jetzt darf ich
auch mal im Feuerwehrauto fahren."
So hatte der nächtliche Einsatz doch noch sein glückliches Ende. Dennoch werden
den Eltern wohl einige Unannehmlichkeiten ins Haus stehen, da vermutlich eine
Missachtung der Aufsichtspflicht vorliegen dürfte. Näheres wird das Jugendamt
des Landkreises zu klären haben.
| Text und Foto: |
Lutz Birkemeyer |
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