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Der Landkreis

Der Landkreis Osnabrück liegt im Südwesten von Niedersachsen. Mit 2.121 qkm ist er der zweitgrößte Landkreis in Niedersachsen und in etwa so groß wie das Saarland.

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Einsätze


Suche nach kleinem Mädchen endete glücklich


BORGLOH - 24.07.2004

In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 24.07.2004, lief um 0:05 Uhr der Alarm "Suche nach vermisster Person" bei der Feuerwehr Borgloh auf.

Mit insgesamt 25 Kameraden und allen vier Fahrzeugen rückte die Wehr aus, um nach einem kleinen 8-jährigen Mädchen zu suchen. Das Mädchen sollte vereinbarungsgemäß um 21.00 Uhr zur Wohnung seiner Eltern zurückkehren. Die Eltern betreiben eine Pizzeria in Borgloh und konnten das Kind vermutlich wegen des Geschäftsbetriebes nicht abholen.

Nachdem bereits mehrere Restaurantbesucher vergeblich nach der Kleinen gesucht hatten, wurde die Feuerwehr hinzugezogen. Mittlerweile wurde das Schlimmste befürchtet, da die Kinder nachmittags am nahegelegenen Regenrückhaltebecken gespielt hatten und somit ein Ertrinken des Kindes nicht mehr ganz ausgeschlossen werden konnte.

Deswegen wurde die DLRG-Staffel-Süd alarmiert. Insgesamt 16 Mitglieder aus Dissen, Georgsmarienhütte, Osnabrück-Schinkel und Bohmte suchten sowohl im Regenrückhaltebecken als auch in einem angrenzenden Teich eines Anliegers. Leider vergeblich.

Eine Hundestaffel des Deutschen Roten Kreuzes aus Osnabrück beteiligte sich ebenfalls an der Suche. Insgesamt vier Teams durchsuchten die angrenzenden Straßen und Gärten mit einigen Feuerwehrkameraden. Auch der Einsatz der Hunde führte nicht zum gewünschten Erfolg.

Die anwesenden Polizeibeamten hatten versucht, einen Hubschrauber mit Wärmebildkamera anzufordern. Der Helikopter konnte allerdings in Rheine aufgrund starken Nebels nicht starten.

Mittlerweile hatten sich auch viele Dorfbewohner und Ortskundige an der Suche beteiligt. Nach ca. 3,5 Stunden gegen 3.30 Uhr wurde dann das kleine Mädchen in einem Unterstand für Pferde unweit des Regenrückhaltebeckens gefunden. Das Kind war wohlauf und schlief tief und fest in einer Ecke. Das Kind hatte von dem ganzen Trubel nichts mitbekommen. Das Kind wörtlich: "Toll, jetzt darf ich auch mal im Feuerwehrauto fahren."

So hatte der nächtliche Einsatz doch noch sein glückliches Ende. Dennoch werden den Eltern wohl einige Unannehmlichkeiten ins Haus stehen, da vermutlich eine Missachtung der Aufsichtspflicht vorliegen dürfte. Näheres wird das Jugendamt des Landkreises zu klären haben.


Text und Foto: Lutz Birkemeyer