Durch die FB Umweltschutz erfolgt die Wahrnehmung
der überörtlichen Aufgaben "Gefahrenabwehr bei gefährlichen Stoffen und Gütern".
Auf die Alarm- und Ausrückeordnung für Gefahrguteinsätze (Rahmenplan Gemeindefeuerwehren)
in der jeweils gültigen Fassung wird Bezug genommen. Die
AAO Gefahrgut bleibt hiervon unberührt.
Alarm- und Ausrückeordnung:
Die FB Umweltschutz (bzw. einzelne Züge) wird bei
Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern als Ergänzungs- und
Ablösungseinheit überörtlich eingesetzt.
Für Schadensereignisse innerhalb des Landkreises Osnabrück und der Stadt
Osnabrück gilt folgendes:
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Die Züge 1 und 2 (soweit nicht schon örtlich gebunden) werden
als Ablöse- bzw. Ergänzungseinheit auf Anforderung der Gemeindefeuerwehren
oder der Stadt Osnabrück sofort alarmiert und entsandt. |
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Der Zug 3 (Dekontamination) wird nach der AAO Gefahrgut
(Rahmenplan Gemeindefeuerwehren) bei dem Einsatz- und
Alarmierungsstichwort der Stufe 3 "Große Einsätze" bzw. auf Anforderung der
Gemeindefeuerwehren oder der Stadt Osnabrück sofort alarmiert und entsandt.
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Der Zug 4 (Messen und Spüren) wird zum Messen und Spüren
von Schadstoffen auf Anforderung der Gemeindefeuerwehren oder der Stadt
Osnabrück sofort alarmiert und entsandt. |
Für Schadensereignisse außerhalb des Landkreises Osnabrück und der Stadt
Osnabrück gilt folgendes:
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Den Einsatz der FB Umweltschutz (bzw. einzelner Züge) ordnet
der KBM bzw. seine Vertreter (AL-Nord / AL-Süd bzw. deren
Vertreter) an. |
Nach dem Eintreffen an der jeweiligen Schadenstelle wird die FB Umweltschutz
(bzw. einzelne Züge) dem örtlichen Einsatzleiter unterstellt.
Die AAO kann unter der Rubrik "Service --> Download" als pdf-Datei aufgerufen
werden.