Durch die FB Süd erfolgt die Wahrnehmung der übergemeindlichen bzw. überörtlichen
Aufgaben und der Nachbarschaftshilfe für die Fachaufgaben Brandschutz (Wasserförderung
und Wassertransport), Hilfeleistung (Technische Hilfeleistung und Logistik) sowie
weitere Fachaufgaben (Hochwasserschutz und Personalreserve).
Alarm- und Ausrückeordnung:
Die FB Süd (bzw. einzelne Fach-Züge) wird bei Schadensereignissen für die Fachaufgaben
Brandschutz, Hilfeleistung sowie weitere Fachaufgaben als Ergänzungs- und Ablöseeinheit
übergemeindlich, als Nachbarschaftshilfe bzw. überörtlich eingesetzt.
Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 werden beim Einsatz von drei Fach-Zügen
mindestens ein Führungstrupp und bei fünf Fach-Zügen eine Führungsgruppe eingesetzt.
Bei Anforderung nur eines Fach-Zuges wird nur der Zugtrupp als Führungstrupp eingesetzt.
Für Schadensereignisse innerhalb des Landkreises Osnabrück (= übergemeindlich)
und der Stadt Osnabrück gilt folgendes:
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Die FB Süd wird auf Anforderung einer Gemeindefeuerwehr / der
Stadt Osnabrück alarmiert und entsandt. Je nach Aufgabenzuweisung ist
sicherzustellen, dass auch nur einzelne Fach-Züge aus der FB Süd angefordert
und eingesetzt werden können. |
Für Schadensereignisse außerhalb des Landkreises Osnabrück (= überörtlich bzw.
Nachbarschaftshilfe) gilt folgendes:
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Die Einsatzfähigkeit bzw. der Abmarschzustand der FB Süd muss in
max. zwei Stunden hergestellt sein und an jedem vorgesehenen Einsatzort über
einen Zeitraum von mindestens vier Stunden einen Einsatzauftrag eigenständig
sicherstellen können sowie immer über eine eigene Versorgungs- und
Verpflegungskomponente verfügen. |
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Je nach Aufgabenzuweisung ist sicherzustellen, dass auch nur
Einsatzkräfte (Personalreserve) oder einzelne Fach-Züge aus der FB Süd
angefordert und eingesetzt werden können. |
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Den Einsatz der FB Süd (bzw. einzelner Fach-Züge) ordnet der KBM
bzw. seine Vertreter (AL-Nord / AL-Süd bzw. deren Vertreter) an. |
Die AAO kann unter der Rubrik "Service --> Download" als pdf-Datei aufgerufen
werden.