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Der dieser AAO zugrundeliegende Einsatzplan für Schadensereignisse mit einer
größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, auch MANV-Plan genannt, findet
Anwendung bei einem Schadensereignis mit einer größeren Anzahl Verletzter
oder Kranker (Massenanfall von Verletzten
= MANV) im Sinne von § 7 Abs. 3 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz
(NRettDGesetz),
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Es handelt sich jedoch bei der Hilfeleistung nach einem
Massenanfall von Verletzten um eine Aufgabenerfüllung der Gemeinden und
Landkreise nach § 1 Abs. 2 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG). |
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Demnach übernehmen die Einsatzleitung an Einsatzstellen die
kommunalen Aufgabenträger (Gemeinden: vertreten durch Orts- bzw.
Gemeindebrandmeister sowie der Landkreis vertreten durch die
Brandschutzabschnittsleiter bzw. den Kreisbrandmeister). |
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Führung und Leitung im Einsatz erfolgt nach dem Führungssystem
der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100). |
Die AAO kann unter der Rubrik "Service --> Download" als pdf-Datei aufgerufen
werden.
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