Nach § 19 Abs. 4 NBrandSchG stellen Landkreise aus der Kreisfeuerwehr
Kreisfeuerwehrbereitschaften auf. Der Landkreis Osnabrück ist in die
Brandschutzabschnitte Nord (Altkreise Bersenbrück und Wittlage) und Süd (Altkreise
Osnabrück und Melle) untergliedert, so dass je Brandschutzabschnitt eine
Feuerwehrbereitschaft aufzustellen ist.
Fachaufgabe Brandschutz
Fachaufgabe Technische Hilfeleistung
Die Wahrnehmung der übergemeindlichen bzw. überörtlichen Aufgaben und der
Nachbarschaftshilfe für die Fachaufgaben Brandschutz (Wasserförderung und -transport),
Hilfeleistung (Technische Hilfeleistung und Logistik) sowie weitere Fachaufgaben
(Hochwasserschutz und Personalreserve) erfolgen durch die FB-Nord und FB-Süd.