FV Altkreis Osnabrück e. V.

Auch aus heutiger Sicht war die Entscheidung richtig, anlässlich der Gebietsreform 1972 die vier Feuerwehrverbände aus den Altkreisen bestehen zu lassen. Auf der „überschaubaren“ Verbandsebene lässt sich der persönliche und kameradschaftliche Kontakt anlässlich von Verbandstagen oder Altentreffen bestens pflegen.

Das Verbandsgebiet des Feuerwehrverbandes Altkreis Osnabrück e. V. umfasst 12 Gemeinden mit 22 Feuerwehren sowie 1 Werkfeuerwehr. Folgende Mitglieder gehören dem Vorstand an:

FV Altkreis Bersenbrück

Vorsitzender

Lars von Doom
Schulstraße 42
49191 Belm

Tel. 05406/8159828

Mitglieder

Funktion
Name
Ortsfeuerwehr
Vorsitzender
Lars von Doom
Belm
Stv. Vorsitzender
Frank Andiel
Glandorf
Schriftführer
Torben Preuss
Schledehausen
Kassierer
Ulrich Lindhort
Dissen
Beisitzer
Sven Krenzien
Hilter aTW
Beisitzer
Helge Plasger
Bad Iburg
Beisitzer
Michael Janböke
Bad Rothenfelde
Beisitzer
Bernhard Beckwerth
Bad Laer
Beisitzer
Dietmar Schwarberg
Hagen a.T.W.
Beisitzer
Felix Bugdol
Hasbergen
Beisitzer
Bernard Funke
Oesede
Beisitzer
Timo Wischmeyer-Raffelt
Wallenhorst
Beisitzer
Thomas Schmücker
WF Gmhütte
Jugendfeuerwehr
Jens Ströher
Bad Laer
Brandschutzerzieher
Thomas Wolf
Bad Iburg
Regierungsbrandmeister
Matthias Röttger
Glandorf
Frauensprecherin
Sonja Schlichting
Hasbergen

Ehrenmitglieder

Funktion
Name
Ortsfeuerwehr
Ehrenvorsitzender
Gerd Glane
Oesede
Ehrenvorsitzender
Joseph Hörnschemeyer
Wallenhorst
Ehrenvorsitzender
Reiner Marjenau
Dissen aTW
Ehrenmitglied
Heiner Prell
Dissen
Ehrenmitglied
Karl-Ulrich Voß
Schledehausen
Ehrenmitglied
Hans Licher
Oesede
Zu den Aufgaben der Feuerwehrverbände gehört die Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder in allen Feuerwehrangelegenheiten. Die bedeutendste Aufgabe ist der Ausbau der sozialen Fürsorge auf den Gebieten der Unfallverhütung, der Unfallversicherung und sonstiger sozialer Einrichtungen.

Über die Feuerwehrverbände sind die Feuerwehrmitglieder im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen vertreten. Dieser Verband ist die einzige Organisation, die von ihrer Aufgabenstellung her an allen allgemeinen und gesetzlichen Regelungen für die Feuerwehr zu beteiligen ist. Die vier Verbandsvorsitzenden stimmen sich im Vorfeld von anstehenden neuen gesetzlichen Regelungen und sonstigen Angelegenheiten ab und vertreten die Interessen der Kreisfeuerwehr gegenüber dem Landesfeuerwehrverband.

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